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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.1998 - L 5 KR 15/97   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.1998 - L 5 KR 15/97 (https://dejure.org/1998,39495)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.01.1998 - L 5 KR 15/97 (https://dejure.org/1998,39495)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - L 5 KR 15/97 (https://dejure.org/1998,39495)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 25.06.2002 - B 1 KR 10/01 R

    Krankenkassenverband - Mitgliedskasse - Umlagebescheid - Verwaltungsakt -

    Hierzu hat das LSG Nordrhein-Westfalen in den Urteilen vom 23. Januar 2001 und vom 20. Januar 1998 (L 5 KR 115/00 zum Revisionsverfahren B 1 KR 14/01 R und L 5 KR 15/97) auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hingewiesen, wonach der Beitrag zur verfassten Studentenschaft oder zu berufständischen Kammern auch bei rechtswidriger Verbandstätigkeit grundsätzlich nicht verweigert werden darf (BVerwGE 59, 242, 249 = Buchholz 421.2 Nr. 79 S 229 f; BVerwG Buchholz 430.3 Nr. 12 S 7 f sowie Nr. 13 S 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - L 5 KR 115/00

    Krankenversicherung

    Es hat im Anschluss an die Entscheidungen des 16. Senats des LSG NRW vom 21.09.1995 (L 16 KR 142/92) und des erkennenden Senats vom 20.01.1998 (L 5 KR 15/97) die Auffassung vertreten, dass die Verbände von ihren Mitgliedern für verbandliche Unterstützungsleistungen Beiträge auch dann verlangen dürften, wenn ein Mitglied Leistungen nicht in Anspruch nehme oder benötige.

    Soweit die Klägerin rügt, das Sozialgericht habe es unterlassen, sich mit der anderslautenden Rechtsprechung des BSG (BSGE 61, 75, 76) auseinanderzusetzen, hat bereits der erkennende Senat im Urteil vom 20.01.1998 (a.a.O.), dem das Sozialgericht gefolgt ist, dieser nur obiter geäußerten Ansicht des BSG widersprochen, "Unterstützung" könne nach seinem Wortsinn bedeuten, dass Unterstützungsaufgaben grundsätzlich nur mit Zustimmung der einzelnen Kassen wahrgenommen und finanziert werden dürften.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2001 - L 4 KR 2313/99
    Die Beklagte verwies auch auf das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 20. Januar 1998 (L 5 KR 15/97 ), wonach es sich bei dem Verbandsbeitrag um eine Verbandslast handele, die von der einzelnen BKK unabhängig davon zu tragen sei, ob sie die konkrete Leistung des Bundesverbandes aus seiner Aufgabenerfüllung in Anspruch nehme oder nicht.

    Insoweit schließt sich der Senat der Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 20. Januar 1998 (a.a.O.) an, das zutreffend darauf hingewiesen hat, daß jegliche Verbandstätigkeit zum Erliegen komme, wenn die Krankenkassen nach Belieben entscheiden dürften, ob und welche Angebote des Verbandes sie in Anspruch nehmen und damit finanzieren wollten.

  • BSG, 25.06.2002 - B 1 KR 14/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Revisionsbegründung - Erfolgsaussicht

    Zur Begründung hat das Landessozialgericht (LSG) ausgeführt: Der Begriff der "Unterstützung" in § 211 Abs. 2, § 217 Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) setze entgegen der beiläufig geäußerten Überlegung des Bundessozialgerichts (BSG) zum insoweit gleich lautenden früheren Recht keine Zustimmung des einzelnen Verbandsmitglieds voraus, wie das LSG bereits im Urteil vom 20. Januar 1998 - L 5 Kr 15/97 - entschieden habe.
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - L 5 KR 94/07

    Krankenversicherung - Bundesverbände - Ausgaben für TV-Werbekampagnen -

    Insoweit schließt sich der Senat der Auffassung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 16. März 2001 (L 4 KR 2313/99) und der Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. Januar 1998 (L 5 KR 15/97) an, die zutreffend darauf hingewiesen haben, dass jegliche Verbandstätigkeit zum Erliegen komme, wenn die Krankenkassen nach Belieben entscheiden dürften, ob und welche Angebote des Verbandes sie in Anspruch nehmen und damit mitfinanzieren wollten.
  • SG Düsseldorf, 15.11.2007 - S 8 KR 43/05

    Krankenversicherung

    Auch aufgrund der vom Beklagten vorgelegten Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen - LSG NRW - vom 20.01.1998 - L 5 KR 15/97 - kann bezüglich dieser Tätigkeit keine derart weitgehende Unterstützungshandlung angenommen werden.
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